Ausgeschlossene Stoffe sind unter anderem:
- sämtliche Sonderabfälle
- Behälter mir schädlichen Restinhalten
z.B. Farben, Lacke, Lösungsmittel - Leuchtstoffröhren
- Batterien, Akkumulatoren
- Asbestfaserzementplatten (Eternit)
- Teerhaltiger Straßenaufbruch
- hausmüllähnliche Abfälle
- glühende Stoffe
- radioaktives Material
- Stäube
- Schlämme
- stinkende, faulig riechende Stoffe
- Gasbehälter, Gasflaschen
- Feuerlöscher
- Fäkalien, Fäkalienverunreinigt
- Öl, Chemikalien
- Tanks unzerteilt
- Rohre länger als 2 m